Der Notar – Organ der präventiven Rechtskontrolle

Äußerst bekannt ist der Begriff „Notar“ vom Beglaubigen von Urkunden. Der Notar ist ein Organ der präventiven Rechtskontrolle, das bedeutet er dient dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung. Der Notar übt einen freien Beruf aus und die von ihm beglaubigten Urkunden haben eine bindende Beweiskraft vor Gericht.

Zulassung und Bestellung Notar

Ein Notar muss ein deutscher Staatsangehöriger sein, der die Befähigung zum Richteramt hat. In manchen Gerichtsbezirken kann ein Rechtsanwalt durch eine staatliche Bestellung die Zulassung als Notar (nebenberuflicher Anwaltsnotar) bekommen. Es gibt jedoch auch Gerichtsbezirke in denen ein Notar nur hauptberuflich vom Staat bestellt werden kann. Beaufsichtigt werden Notare vom Präsident des Landesgerichts bzw. des Oberlandesgerichts im jeweiligen Bezirk.

Aufgaben Notar

Ein Notar hat seine Auftraggeber unparteiisch zu beraten, er darf also – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – keine bestimmte Partei ergreifen. Die Beratung eines Notars kann bei schwierigen Rechtsgeschäften notwendig werden, denn er kann auf Folgen, Risiken und Pflichten einer vertraglichen Bindung hinweisen. Ein Notar ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, wenn Verträge persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen haben können. Damit sorgt dieses Rechtsorgan dafür, dass beide Parteien einen Vertrag abschließen, der ihren Wünschen entspricht bzw. ihren Willen widerspiegelt.

Der Notar wird bei verschiedenen Hauptbereichen des Rechts tätig, dazu gehört das Grundstücksrecht (Kauf und Verkauf von Immobilien usw.), das Familienrecht (Ehevertrag usw.), das Erbrecht (Beurkundung von Testamenten usw.) sowie das Wirtschaft- bzw. Gesellschaftsrecht (Gründung einer GmbH muss notariell beglaubigt werden usw.). Bezahlt wird der Notar nach gesetzlich festgelegten Gebühren und Auslagen, die sich in ihrer Höhe nach Bedeutung und Wert des Geschäftes richten.

„Der Richter im Vorfeld“

Ein Notar ist notwendig, weil das Gesetz eine gewisse Schriftform zur Beurkundung von Vereinbarung zwischen verschiedenen Parteien vorsieht. Hier hat der Notar als neutrales, unabhängiges Rechtsorgan eine hohe Kontroll- und Entscheidungskompetenz. Deshalb wird er oft auch als „Richter im Vorfeld“ bezeichnet. Es ist vor allem für die Auftraggeber von Vorteil einen Notar einzuschalten, denn einen durchdachten Vertrag aufzusetzen, um Rechte und Pflichten zu regeln, ist oft vorteilhafter und günstiger als später (bei Unstimmigkeiten etc.) einen langwierigen Prozess führen zu müssen.